Die ergotherapeutischen Behandlungen werden Ihnen von Ihrem Arzt (Haus– oder Fachartz) als Einzel- oder Gruppenbehandlung in unserer Praxis oder auch als Hausbesuch verordnet.

Ambulant erbrachte Ergotherapie wird sowohl von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen, als auch von den Berufsgenossenschaften bezahlt.
Die Ergotherapie wird in verschiedene Maßnahmen eingeteilt:

  • Sensomotorisch – perzeptive Behandlung
  • Psychisch – funktionelle Behandlung
  • Hirnleistungsstraining
  • Motorisch – funktionelle Behandlung
Rezept Muster

Zuzahlungen

Gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr sind verpflichtet, einen Eigenanteil an die Krankenkassen abzuführen     (10,- Euro pro Verordnung plus 10 % der Behandlungskosten). Dieser Betrag wird von den Heilmittelerbringern (unserer Praxis) eingezogen und ohne Abzug an die Krankenkasse weitergeleitet.

In folgenden Fällen können Sie sich von Ihrer Krankenkasse von den Zuzahlungen befreien lassen (Nachweis über einen sogenannten „Befreiungsausweis“):

  • Die Höhe der Zuzahlungen im Kalenderjahr wird 2 % Ihres Jahreseinkommens überschreiten.
  • Chronikerregelung: Für chronisch Kranke (Definition: Ein nachgewiesener Arztbesuch pro Quartal aufgrund derselben Krankheit plus entweder: Pflegestufe 2-3 oder Grad der Behinderung mind. 60 % oder Minderung der Erwerbstätigkeit mind. 60 % oder kontinuierliche medizinische Versorgung erforderlich) gilt eine Zuzahlungspflicht von max. 1 % des Jahreseinkommens.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Bedingungen. Für den Einzug der Zuzahlung gilt stets die Vorlage des Befreiungsbescheides